Bei der Jugendarbeitsschutzuntersuchung geht es darum, dass sich die angestrebte Tätigkeit nicht negativ auf die Entwicklung des/der Jugendlichen auswirkt. Es ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass Jugendliche zwischen dem 15. und 18. Geburtstag nur von einem Arbeitgeber angestellt werden dürfen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden sind. Die Bescheinigung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung muss dem neuen Arbeitgeber vorliegen.
Zur Durchführung besorgt sich der Jugendliche vom Meldeamt einen sog. Berechtigungsschein. Zusammen mit dem Sorgeberechtigten füllt er /sie den Vorbereitungsbogen aus und bringt ihn zur Untersuchung mit.
Folgendes wird untersucht:
- Hören auf 4m Distanz
- Nah- und Fernsicht, Farbsehen
- Grösse und Gewicht
- Blutdruck
- Urin
Es folgt ein Gespräch und eine Ganzkörperuntersuchung. Die Kosten werden vom jeweiligen Bundesland getragen.